Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma KÖPKE Bürotechnik & Design e.K.
§1 Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. §13 BGB und Unternehmer im Sinne des §14 BGB (nachstehend Kunde genannt) für alle Rechtsgeschäfte mit Firma KÖPKE Bürotechnik & Design e.K. (nachstehend Firma KÖPKE genannt).
(2) Firma KÖPKE schließt Verträge ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB.
(3) Diese Bedingungen sind auch Grundlage aller zukünftigen Leistungen und Lieferungen, selbst wenn ihre Einbeziehung nicht erneut ausdrücklich vereinbart wird.
(4) Firma KÖPKE behält sich das Recht vor, ergänzende Regelungen im Angebot/Auftragsbestätigung festzuhalten. Bei einem Widerspruch zwischen diesen AGB und der Regelungen in dem Angebot/Auftragsbestätigung, haben die Regelungen in dem Angebot/Auftragsbestätigung stets Vorrang.
(5) Die AGBs des Kunden gelten nur, wenn Firma KÖPKE diesen schriftlich oder in Textform (z.B. per Post oder E-Mail) zustimmt.
(6) Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen Firma KÖPKE ausdrücklich schritlich zustimmt.
(7) Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen, oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
(8) Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diese eine selbstständige oder gewerblich, berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(9) Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(10) Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
§2 Vertragsgegenstand
(1) Firma KÖPKE ist Anbieter für Bürotechnik und Design. Hierzu zählen Webdesign, Content Erstellung/Beschaffung, UX-Design, Wartungsservice Website, Grafikdesign, Instagram Design, Fotografie/Fotodesign, Telefonanlagen, Netzwerktechnik, Computer & Zubehör, Wartungsservice Telefonanlagen. Der detaillierte Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem Angebot/Auftragsbestätigung von Firma KÖPKE.
(2) Leistungen, die nicht von Firma KÖPKE erbracht werden, sind vom Kunden gesondert zu zahlen. Hierzu zählen u.a. Gebühren für den Hosting Anbieter (Domain, E-Mail-Adresse), Gebühren für die Nutzung von Wix.com, Gebühren für Content-Material (z.B. eRecht24, iStock by Getty Images), Druckkosten, unvorhersehbare Reisekosten.
(3) Sofern der Kunde Firma KÖPKE eine gültige E-Mail-Adresse mitteilt, findet die Kommunikation per E-Mail statt. Die E-Mails werden von Firma KÖPKE unverschlüsselt verschickt. Firma KÖPKE wird nur die wesentlichen und notwendigsten Daten – Grundsatz der Datensparsamkeit – verwenden und speichern.
(4) Firma KÖPKE bietet ihren Kunden die Nutzung einer Kunden-initiierten Kommunikation über WhatsApp Business an. Firma KÖPKE weißt darauf hin, dass aus Gründen des Datenschutzes über WhatsApp nur allgemeine Informationen ausgetauscht werden. Hierzu gehören z.B. Terminabsprachen, Auskünfte zu Dienstleistungen oder die Beantwortung sonstiger Anfragen. Rechtsgeschäftliche Erklärungen, wie z.B. Angebote/Auftragsbestätigung, Vertragsänderungen, Annahme des Angebotes etc., werden über WhatsApp nicht abgegeben und können auch nicht entgegengenommen werden. Für personen- und Vertragsbezogene Anfragen steht dem Kunden WhatsApp nicht zur Verfügung. Hierfür kann der Kunden alternative Kontaktmöglichkeiten nutzen (z.B. E-Mail). Firma KÖPKE behält sich das Recht vor, Anfragen über WhatsApp nicht zu beantworten und stattdessen auf einen geeigneten Kommunikationsweg zu verweisen. Desweiteren wird Firma KÖPKE keine WhatsApp Anrufe annehmen. Anfragen über WhatsApp werden nur während der regulären Öffnungszeiten beantwortet. Diese sind der Website von Firma KÖPKE zu finden.
§3 Zustandekommen des Vertrages
A) Allgemeines für alle Leistungen
(1) Ein Vertrag mit Firma KÖPKE kommt durch Annahme des Angebotes durch den Kunden oder Zusendung einer Auftragsbestätigung an den Kunden durch Firma KÖPKE zustande. Die Annahme des Angebots hat schriftlich oder in Textform (z.B. per Post oder E-Mail) innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Für die Berechnung dieser Frist ist das Datum des Angebots maßgebend. Die Auftragsbestätigung ist ohne Annahme des Kunden gültig.
(2) In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und ähnlichen Schriften enthaltene Angaben stellen nur Beschreibungen dar und enthalten keine Garantie der Beschaffenheit der Produkte. Die Angaben sind freibleibend und unverbindlich. Die Garantie der Beschaffenheit der Produkte bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für Preisangaben oder Angaben zur Freigabe von Ergänzungen und Erweiterungen. Die technischen Daten, Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen in der Produktbeschreibung stellen keine Garantie der Beschaffenheit dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche von Firma KÖPKE bestätigt worden.
(3) Sonstige Vereinbaren, insbesondere auch mündliche Nebenabreden, werden erst durch die schriftliche Bestätigung von Firma KÖPKE verbindlich.
§4 Vertragsdauer und Kündigung
A) Webdesign
(1) Firma KÖPKE ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von diesem Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Ein solcher Grund liegt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich vor, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten gemäß §7 dieser AGB nachhaltig verletzt, seiner Zahlungsverpflichtung gemäß §10 dieser AGB nicht nachkommt oder die Abnahme gemäß §8 dieser AGB scheitert.
(2) Im Falle eines solchen berechtigten Vertragsrücktritts behält Firma KÖPKE den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Entgelt.
(3) Der Kunde ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Aufrechterhaltung des Auftrages für den Kunden nicht mehr zumutbar ist, weil Firma KÖPKE fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen zur Wiedergutmachung gegen wesentliche Bestimmungen aus dem Vertrag verstößt.
(4) Die bis zu diesem Zeitpunkt von Firma KÖPKE bereits erbrachten Leistungen sowie andere aufgelaufene Kosten (z.B. Hosting etc.), sind vom Kunden auch im Fall seines berechtigten Rücktritts in voller Höhe zu bezahlen.
(5) Kündigt der Kunde den Vertrag ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes, ist der Kunde verpflichtet, über die bis zu diesem Zeitpunkt von Firma KÖPKE erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten hinaus, die vereinbarte Vergütung vollumfänglich zu bezahlen.
(6) Die Kündigung/Rücktritt vom Vertrag hat schriftlich oder in Textform (z.B. per Post oder E-Mail) zu erfolgen.
(7) In der Kündigung muss eine eindeutige Erklärung über den Entschluss der Kündigung enthalten sein.
B) Hosting (Webhosting/Webspace, Domain, E-Mail-Hosting)
(1) Das Hosting kann immer zum 01. eines Monats abgeschlossen werden.
(2) Die Mindestlaufzeit für das Hosting beträgt 12 Monate.
(3) Bei einer Laufzeit von 12 Monaten kann der Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt werden.
(4) Wird das Hosting nicht spätestens 1 Monat zum Monatsende schriftlich oder in Textform gekündigt, verlängert sich das Hosting auf unbestimmte Zeit, damit es nicht zu Ausfallzeiten kommt. Das verlängerte Hosting kann dann jederzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende schriftlich oder in Textform gekündigt werden. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
(5) Jede Partei kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten gemäß §7 dieser AGB nachhaltig verletzt, seiner Zahlungsverpflichtung gemäß §10 dieser AGB nicht nachkommt oder die Abnahme gemäß §8 dieser AGB scheitert.
(6) Die Kündigung hat schriftlich oder in Textform (z.B. per Post oder E-Mail) zu erfolgen.
(7) In der Kündigung muss eine eindeutige Erklärung über den Entschluss der Kündigung enthalten sein.
C) Content Erstellung/Beschaffung, UX-Design, Grafikdesign, Instagram Design, Fotografie/Fotodesign, Telefonanlagen, Netzwerktechnik, Computerservice
(1) Firma KÖPKE ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von diesem Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Ein solcher Grund liegt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich vor, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten gemäß §7 dieser AGB nachhaltig verletzt, seiner Zahlungsverpflichtung gemäß §10 dieser AGB nicht nachkommt oder die Abnahme gemäß §8 dieser AGB scheitert.
(2) Im Falle eines solchen berechtigten Vertragsrücktritts behält Firma KÖPKE den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Entgelt.
(3) Der Kunde ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Aufrechterhaltung des Auftrages für den Kunden nicht mehr zumutbar ist, weil Firma KÖPKE fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen zur Wiedergutmachung gegen wesentliche Bestimmungen aus dem Vertrag verstößt.
(4) Die bis zu diesem Zeitpunkt von Firma KÖPKE bereits erbrachten Leistungen sowie andere aufgelaufene Kosten, sind vom Kunden auch im Fall seines berechtigten Rücktritts in voller Höhe zu bezahlen.
(5) Kündigt der Kunde den Vertrag ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes, ist der Kunde verpflichtet, über die bis zu diesem Zeitpunkt von Firma KÖPKE erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten hinaus, die vereinbarte Vergütung vollumfänglich zu bezahlen.
(6) Die Kündigung/Rücktritt vom Vertrag hat schriftlich oder in Textform (z.B. per Post oder E-Mail) zu erfolgen.
(7) In der Kündigung muss eine eindeutige Erklärung über den Entschluss der Kündigung enthalten sein.
D) Wartungsservice Website / Wartungsservice Telefonanlagen
(1) Der Wartungsservice kann immer zum 01. eines Monats abgeschlossen werden.
(2) Der Kunde kann eine Laufzeit von 1, 12 oder 24 Monaten wählen.
(3) Bei einer monatlichen Laufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(4) Bei einer Laufzeit von 12 oder 24 Monaten kann der Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt werden. Wird der Wartungsservice nicht spätestens 1 Monat vor Ende der Erstlaufzeit schriftlich oder in Textform gekündigt, verlängert sich der Wartungsservice auf unbestimmte Zeit. Der verlängerte Wartungsservice kann dann jederzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende schriftlich oder in Textform gekündigt werden. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
(5) Jede Partei kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten gemäß §7 dieser AGB nachhaltig verletzt, seiner Zahlungsverpflichtung gemäß §10 dieser AGB nicht nachkommt oder die Abnahme gemäß §8 dieser AGB scheitert.
(6) Die Kündigung hat schriftlich oder in Textform (z.B. per Post oder E-Mail) zu erfolgen.
(7) In der Kündigung muss eine eindeutige Erklärung über den Entschluss der Kündigung enthalten sein.
§5 Ablauf
A) Allgemeines für alle Leistungen
(1) Firma KÖPKE wird vor der Zusendung eines Angebotes/Auftragsbestätigung ein unverbindliches Erstgespräch mit dem Kunden führen. Das Erstgespräch findet telefonisch oder persönlich statt. Handelt es sich um ein Angebot/Auftragsbestätigung im Bereich Telefonanlage und/oder Netzwerktechnik, findet das Erstgespräch grundsätzlich persönlich in den Räumlichkeiten des Kunden statt.
(2) Firma KÖPKE wird dem Kunden auf Grundlage des Erstgespräches ein Angebot/ Auftragsbestätigung schriftlich oder in Textform (z.B. per Post oder E-Mail) zukommen lassen.
(3) Sobald der Vertrag zustande gekommen ist, wird Firma KÖPKE dem Kunden alle erforderlichen Unterlagen schriftlich oder in Textform zukommen lassen. Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm zugesandten Unterlagen innerhalb von 5 Tagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben, schriftlich oder in Textform (z.B. per Post oder E-Mail), an Firma KÖPKE zu übersenden.
(4) Erteilt der Kunde Firma KÖPKE, nach Zustandekommen des Vertrages, schriftlich, in Textform oder mündlich einen weiteren Auftrag oder eine Ergänzung/Änderung des bestehenden Auftrags, ist dieser auch ohne Zusendung eines Angebotes/ Auftragsbestätigung bindend und wird von Firma KÖPKE gesondert in Rechnung gestellt.
B) Webdesign
(1) Firma KÖPKE wird die zu erstellende Website gemäß Angebot/Auftragsbestätigung umsetzen.
(2) Firma KÖPKE wird die Website sowohl für die Nutzung an einem PC/Notebook als auch für die Nutzung auf einem Smartphone/Tablet optimieren (Responsive Webdesign).
(3) Die Darstellung der Farben können je nach Bildschirmart (Monitor, Notebook, Smartphone, Tablet etc.) abweichen. Firma KÖPKE hat hierauf keinen Einfluss.
(4) Ist die Website fertig gestellt, wird diese getestet und live geschaltet (veröffentlicht).
(5) Ein Anspruch auf die Herausgabe von Rohdaten, Grafiken, Dateien oder sonstigen Dokumenten besteht nicht.
C) Hosting (Webhosting/Webspace, Domain, E-Mail-Hosting)
(1) Sofern der Kunde noch keine E-Mail-Adresse hat, wird sich Firma KÖPKE um die Beschaffung einer E-Mail-Adresse kümmern.
(2) Sofern der Kunde noch keine Domain hat, wird sich Firma KÖPKE um die Registrierung der Domain kümmern.
(3) Firma KÖPKE hat keinen Einfluss darauf, dass die Wunschdomain vorhanden ist und von der zuständigen Registrierungsstelle tatsächlich zugeteilt wird.
(4) Sollte der aktuelle Anbieter des E-Mail-Hostings inklusive Domain nicht mit Wix.com kompatibel sein, muss ein Anbieterwechsel vollzogen werden. Firma KÖPKE wird sich um diesen Anbieterwechsel kümmern. Wünscht der Kunde keinen Anbieterwechsel, können die Dienste von Firma KÖPKE nicht in Anspruch genommen werden.
(5) Sofern der Kunde eine Domain registriert hat und ein Anbieterwechsel stattfinden muss, müssen zwischen der Domain Registrierung und dem Umzug zu einem neuen Anbieter mindestens 60 Tage liegen.
(6) Die umzuziehende Domain muss vom aktuellen Anbieter freigegeben und transferierbar sein. Der erforderliche Autorisierungs-Code wird von Firma KÖPKE beim aktuellen Anbieter angefordert. Sollte eine entsprechende Vollmacht zur Ausführung der Tätigkeiten notwendig sein, ist diese vom Kunden an Firma KÖPKE auszustellen. Sollte der Kunde dies nicht wünschen, muss der Kunde sich um die entsprechenden Freigabe und den Autorisierungs-Code kümmern und diesen Firma KÖPKE zur Verfügung stellen.
(7) Findet ein Anbieterwechsel des E-Mail-Hostings inklusive Domain statt, empfiehlt Firma KÖPKE dem Kunden vorab eine Sicherung aller E-Mails durchzuführen. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde für eine etwaige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Sollte der Kunde keine Sicherung seiner E-Mails durchführen, kann es zum Verlust sämtlicher E-Mails kommen.
(8) Führt Firma KÖPKE eine Sicherung der E-Mails des Kunden durch, ist es trotzdem erforderlich, dass der Kunde die aktuellen E-Mails, seit der E-Mail-Sicherung durch Firma KÖPKE, selbst sichert, da Firma KÖPKE zum Zeitpunkt des Anbieterwechsels nicht parallel die E-Mails des Kunden sichern kann. Trotz aller sorgfältigen Bemühungen kann es bei einem Anbieterwechsel des E-Mail-Hostings inklusive der Domain immer zum Verlust vereinzelter E-Mails kommen.
(9) Der Umzug der Domain und des E-Mail-Hostings zum neuen Anbieter kann je nach vorherigen Anbieter bis zu ca. 1 Woche dauern. In dieser Zeit ist sowohl die Website als auch die E-Mail-Adresse/Adressen des Kunden vorrübergehend nicht erreichbar. Diesen Prozess kann Firma KÖPKE nicht verhindern oder beschleunigen, da es außerhalb des Verantwortungsbereiches von Firma KÖPKE liegt.
(10) Sobald die Domain mit dem Webhosting verbunden wird, kommt es bei der Verbindung zwischen dem Domainhoster und dem Webhosting zu einer Wartezeit von bis zu 72 Stunden. In dieser Zeit ist die Website vorrübergehend nicht erreichbar und auffindbar. Diesen Prozess kann Firma KÖPKE nicht verhindern oder beschleunigen, da es außerhalb des Verantwortungsbereiches von Firma KÖPKE liegt.
(11) Eine Kündigung der Domain und des E-Mail-Postfaches durch den Kunden hat nach Inkrafttreten dieser die Löschung aller Daten zur Folge. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde für eine etwaige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
(12) Wird Firma KÖPKE mit der Datensicherung des E-Mail-Postfaches beauftragt, wird dieses gesondert in Rechnung gestellt.
(13) Firma KÖPKE arbeitet ausschließlich mit dem Internetdienstanbieter von IONOS. Für die Bereitstellung der Domain und des E-Mail-Postfaches fallen monatliche Gebühren an Firma KÖPKE an. Diese werden im Angebot/Auftragsbestätigung festgehalten.
(14) Firma KÖPKE arbeitet ausschließlich mit dem CMS (Content-Management-System) von Wix.com. Für die Nutzung dieses Anbieters fallen monatliche Gebühren an. Diese werden im Angebot/Auftragsbestätigung festgehalten.
D) Content Erstellung - Texte
(1) Firma KÖPKE wird einen Textentwurf gemäß Angebot/Auftragsbestätigung für den Kunden anfertigen und ihm diesen zur Prüfung und Abnahme schriftlich oder in Textform (z.B. per Post oder E-Mail) zukommen lassen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, den Textentwurf innerhalb von 5 Tagen zu sichten. Sollte es Änderungswünsche geben oder eine Freigabe des Textes erfolgen, wird der Kunde dies Firma KÖPKE schriftlich oder in Textform (z.B. per Post oder E-Mail) mitteilen.
(3) Hat der Kunde Änderungswünsche mitgeteilt, wird Firma KÖPKE den Entwurf überarbeiten und diesen dem Kunden erneut schriftlich oder in Textform (z.B. per Post oder E-Mail) zukommen lassen. Der Kunde verpflichtet sich, den geänderten Entwurf innerhalb von 5 Tagen zu sichten und die Abnahme schriftlich oder in Textform (z.B. per Post oder E-Mail) Firma KÖPKE mitzuteilen.
(4) Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
(5) Wünscht der Kunde keine Sichtung der erstellen Texte, gelten diese als abgenommen und er überlässt Firma KÖPKE die alleinige Entscheidung, welche Texte für die Website passend sind.
(6) Ein Anspruch auf die Herausgabe von Rohdaten, Textentwürfen, Dateien oder sonstigen Dokumenten besteht nicht.
E) Content Beschaffung - Fotos, Vektorgrafiken, Videos über „iStock by Getty Images“
(1) Firma KÖPKE wird eine Vorauswahl der Bilder / Vektorgrafiken / Videos bei „iStock by Getty Images“ vornehmen. Die vorausgewählten Dateien werden auf einer virtuellen Pinnwand von „iStock by Getty Images“ gespeichert. Firma KÖPKE wird dem Kunden schriftlich oder in Textform (z.B. per Post oder E-Mail) einen Link zukommen lassen, mit welchem er diese Pinnwand einsehen kann.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die Bilder / Vektorgrafiken / Videos innerhalb von 5 Tagen, ab Bereitstellung des Materials auf der virtuellen Pinnwand, zu sichten. Der Kunde kann die Bilder / Vektorgrafiken / Videos, die ihm nicht gefallen, von der Pinnwand entfernen. Sobald der Kunde seine Auswahl vorgenommen hat und diese Firma KÖPKE schriftlich oder in Textform (z.B. per Post oder E-Mail) mitgeteilt hat, wird Firma KÖPKE das Content Material für die Website nutzen und dieses gilt als abgenommen.
(3) Wünscht der Kunde keine Sichtung des ausgewählten Content Materials, gelten diese als abgenommen und er überlässt Firma KÖPKE die alleinige Entscheidung, welches Content Material für die Website passend ist.
(4) Bezüglich des Content Materials von „iStock by Getty Images“ gelten gesonderte Nutzungsbedingungen. Näheres hierzu unter §10C dieser AGB.
F) Content Beschaffung - Rechtliche Absicherung
(1) Für die Beschaffung eines Impressums und Datenschutzhinweises ist der „Fragebogen Impressum & Datenschutzhinweis“ vom Kunden auszufüllen und dieses Firma KÖPKE schriftlich oder in Textform (z.B. per Post oder Mail) zur Verfügung zu stellen. Ohne die dort enthaltenden Angaben, kann Firma KÖPKE kein Impressum oder Datenschutzhinweis über die vereinbarten Dienstleister erstellen lassen.
(2) Für die Beschaffung eines Datenschutzhinweises nutzt Firma KÖPKE aktuell den Datenschutzgenerator von „WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte Partnerschaft mbB“. Auf Wunsch des Kunden kann der Datenschutzhinweis auch über „eRecht24“ von Firma KÖPKE erstellt werden.
(3) Für die Beschaffung eines Impressums nutzt Firma KÖPKE aktuell den Impressumgenerator von „Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche“. Auf Wunsch des Kunden kann das Impressum auch über „eRecht24“ von Firma KÖPKE erstellt werden.
(4) Wünscht der Kunde die Beschaffung eines Datenschutzhinweises, AGBs, Impressum und/oder Widerrufsbelehrung über den Anbieter „eRecht24“, muss hierfür vom Kunden ein separater Vertrag mit dem Anbieter „eRecht24“ abgeschlossen werden. Dieser Vertrag wird direkt mit dem Anbieter „eRecht24“ abgerechnet. Die aktuellen Tarife und Preise sind der Website des Anbieters „eRecht24“ zu entnehmen (https://www.e-recht24.de/mitglieder/).
(5) Der Abschluss eines Vertrages mit dem Anbieter „eRecht24“ kann vom Kunden selbst oder von Firma KÖPKE veranlasst werden. Dieses wird im Erstgespräch vereinbart.
(6) Der Kunde verpflichtet sich, Firma KÖPKE alle für die Beschaffung von rechtlichen Inhalten und/oder Abschließen eines Vertrages mit „eRecht24“ erforderlichen Zugangsdaten innerhalb von 5 Tagen nach Abschluss dieses Vertrages zur Verfügung zu stellen. Diese Frist schließt auch den „Fragebogen Impressum & Datenschutzhinweis“ mit ein, den Firma KÖPKE dem Kunden schriftlich oder in Textform (z.B. per Post oder E-Mail) zukommen lassen wird.
(7) Der Kunde ist sich dessen bewusst, dass die Beschaffung von Material zur rechtlichen Absicherung einer Website über „eRecht24“ mit separaten Kosten verbunden ist. Bezüglich des Materials zur rechtlichen Absicherung einer Website von „eRecht24“ gelten zudem gesonderte Nutzungsbedingungen. Näheres hierzu unter §10D dieser AGB.
(8) Wünscht der Kunde die Erstellung/Prüfung von AGBs, Impressum, Datenschutzhinweis und/oder Widerrufsbelehrung über einen Anwalt, muss sich der Kunde eigenständig hierum kümmern. Der Kunde verpflichtet sich, Firma KÖPKE, die vom Anwalt erstellen Unterlagen ausschließlich in digitaler Form, innerhalb von 5 Tagen nach Abschluss dieses Vertrages zur Verfügung zu stellen.
(9) Der Kunde verpflichtet sich, die erstellen Inhalte wie AGBs, Impressum, Datenschutzhinweis und/oder Widerrufsbelehrung über „eRecht24“ und/oder über den Datenschutzgenerator von „WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte Partnerschaft mbB“ und/oder über den Impressumgenerator von „Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche“ innerhalb von 5 Tagen abzunehmen und Firma KÖPKE dies schriftlich oder in Textform (z.B. per Post oder E-Mail) mitzuteilen.
(10) Wünscht der Kunde keine Sichtung der erstellen Inhalte, gelten diese als abgenommen und werden von Firma KÖPKE auf der Website des Kunden verwendet.
(11) Firma KÖPKE ist nicht zu einer Prüfung der rechtlichen Inhalte und deren Relevanz für die Website verpflichtet.
(12) Firma KÖPKE bietet keine rechtliche Beratung an.
(13) Firma KÖPKE empfiehlt dem Kunden, die rechtlichen Inhalte (AGBs, Impressum, Datenschutzhinweis usw.) über einen Anwalt erstellen zu lassen.
G) UX-Design
(1) Firma KÖPKE wird die bestehende Website analysieren, prüfen und alle Anpassungen/ Neuerungen in einem Protokoll notieren. Im Anschluss wird Firma KÖPKE das Protokoll mit dem Kunden telefonisch oder persönlich besprechen. Firma KÖPKE wird dem Kunden das Protokoll schriftlich oder in Textform (z.B. per Post oder E-Mail) übergeben. Mit Übergabe des Protokolls ist der Auftrag abgeschlossen.
(2) Ein Anspruch auf die Herausgabe von Rohdaten, Entwürfen, Dateien oder sonstigen Dokumenten besteht nicht.
H) Wartungsservice Website
(1) Firma KÖPKE führt eine monatliche Kontrolle der Funktionstüchtigkeit der Website durch. Alle weiteren Leistungen werden individuell vereinbart und im Angebot/Auftragsbestätigung festgehalten.
(2) Der Wartungsservice findet per Fernwartung statt.
(3) Der Kunde stellt Firma KÖPKE alle neu in die Website einzubindenden Inhalte in digitaler Form und frei von Rechten Dritter zur Verfügung. Firma KÖPKE wird diese Inhalte an der vom Kunden genannten Stelle einbinden und ändern. Diese Änderungen bedürfen keiner Abnahme durch den Kunden, da die Vorgaben vom Kunden klar kommuniziert werden. Firma KÖPKE wird den Kunden über die ausgeübten Änderungen schriftlich oder in Textform (z.B. per Post oder E-Mail) informieren.
(4) Wünscht der Kunde Änderungen zu Texten, Bildern, Videos, Vektorgrafiken oder Anpassungen der rechtlichen Inhalte und liefert diese Inhalte nicht selbst, sondern möchte das Firma KÖPKE sich um die Änderungen kümmert, fallen hierfür separate Kosten an.
(5) Leistungen die nicht im Angebot/Auftragsbestätigung vereinbart worden sind, werden separat berechnet.
(6) Für Änderungen der Website, die Firma KÖPKE vornimmt, vereinbaren die Parteien eine unmittelbare Vornahme der Änderung durch Firma KÖPKE, ohne dass es vorab der Erstellung eines Konzeptes durch Firma KÖPKE bedarf.
(7) Firma KÖPKE bietet den Wartungsservice nur für Websites an, die von Firma KÖPKE erstellt oder übernommen worden sind.
I) Grafikdesign
(1) Firma KÖPKE wird einen Entwurf für den Kunden anfertigen und ihm diesen zur Prüfung und Abnahme schriftlich oder in Textform (z.B. per Post oder E-Mail) zukommen lassen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, den Entwurf innerhalb von 5 Tagen zu sichten. Sollte es Änderungswünsche geben oder eine Freigabe des Entwurfes erfolgen, wird der Kunde dies Firma KÖPKE schriftlich oder in Textform (z.B. per Post oder E-Mail) mitteilen.
(3) Hat der Kunde Änderungswünsche mitgeteilt, wird Firma KÖPKE den Entwurf überarbeiten und diesen dem Kunden erneut schriftlich oder in Textform (z.B. per Post oder E-Mail) zukommen lassen. Der Kunde verpflichtet sich, den geänderten Entwurf innerhalb von 5 Tagen zu sichten und die Abnahme schriftlich oder in Textform (z.B. per Post oder E-Mail) Firma KÖPKE mitzuteilen.
(4) Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
(5) Vervielfältigungs-/Druckaufträge werden an eine externe Firma übergeben. Hier kann es bei der Fertigstellung des Auftrages zu Farbabweichungen in der Produktion kommen.
(6) Der Kunde ist sich dessen bewusst, dass bei Vervielfältigungs-/Druckaufträgen separate Kosten anfallen.
(7) Soweit im Angebot/Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart, schuldet Firma KÖPKE bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeiteten Datei (z.B. Adobe Illustrator, Adobe InDesign etc.)
J) Instagram Design
(1) Firma KÖPKE wird das zu erstellende Instagram Design gemäß Angebot/ Auftragsbestätigung umsetzen.
(2) Die Darstellung der Farben können je nach Bildschirmart (Monitor, Notebook, Smartphone, Tablet etc.) abweichen. Firma KÖPKE hat hierauf keinen Einfluss.
(3) Ein Anspruch auf die Herausgabe von Rohdaten, Grafiken, Dateien oder sonstigen Dokumenten besteht nicht.
K) Fotografie/Fotodesign
(1) Firma KÖPKE wird am vereinbarten Tag zur vereinbarten Uhrzeit am Ort des Shootings sein und dort die Fotos bestmöglich nach den Vorgaben und Wünschen des Kunden gemäß Angebot/Auftragsbestätigung erstellen.
(2) Firma KÖPKE übernimmt keine Gewähr dafür, dass alle vom Kunden gewünschten und im Vorfeld besprochenen Motive in dem gebuchten Shooting auch tatsächlich umgesetzt werden können, da jedes Tier anders ist und auf neue Situationen unterschiedliche reagiert. Bei Firma KÖPKE wird ein Tier grundsätzlich zu nichts gezwungen.
(3) Eine zeitliche Verlängerung des gebuchten Shootings ist vor Beginn des Shootings schriftlich oder in Textform (z.B. per Post oder E-Mail) bei Firma KÖPKE anzumelden. Firma KÖPKE kann nicht garantieren, dass eine zeitliche Verlängerung möglich ist. Hier hat sich der Kunde nach dem Terminkalender von Firma KÖPKE zur richten. Die zeitliche Verlängerung wird separat berechnet. Firma KÖPKE wird dem Kunden hierzu ein angepasstes Angebot/Auftragsbestätigung zukommen lassen.
(4) Handelt es sich bei dem gebuchte Shooting um ein Outdoorshooting, findet dieses nur bei gutem Wetter statt. Bei Regen, Schnee, Eisregen, Gewitter, Sturm oder sonstigem schlechten Wetter und Ereignissen findet das Shooting nicht statt.
(5) Liegt ein Ereignis vor, aufgrund dessen das Shooting in der vereinbarten Form nicht durchgeführt werden kann, wird zunächst versucht ein Ersatztermin zu finden. Hier hat sich der Kunde nach dem Terminkalender von Firma KÖPKE zur richten.
(6) Im Anschluss an das Fotoshooting wird Firma KÖPKE die digitalen Fotodateien sichten und eine Vorauswahl treffen. Firma KÖPKE wird die vorausgewählten Bilder grob bearbeiten und innerhalb von 14 Tagen, nach dem Fotoshooting-Termin, in einer Online-Galerie hochladen. Den Link zu der Online-Galerie wird Firma KÖPKE dem Kunden schriftlich oder in Textform (z.B. per Post oder per E-Mail) zukommen lassen.
(7) Die Fotos werden von Firma KÖPKE mit einem Wasserzeichen geschützt. Der Kunde verpflichtet sich, die Bilder innerhalb von 5 Tagen, ab Bereitstellung der Bilder in der Online-Galerie, zu sichten. Sobald der Kunde seine Wunschbilder ausgewählt und diese Firma KÖPKE schriftlich oder in Textform (z.B. per Post oder E-Mail) mitgeteilt hat, wird Firma KÖPKE die professionelle Postproduktion (Nachbearbeitung) durchführen.
(8) Die finalen Bilder werden dem Kunden ohne Wasserzeichen, nach vollständiger Zahlung aller Rechnungen, in der Online-Galerie für 2 Wochen zum Download zur Verfügung gestellt.
(9) Nach Ablauf der 2 Wochen steht es Firma KÖPKE frei, die Online-Galerie ohne vorherige Ankündigung zu löschen. Insoweit erklärt der Kunde bereits an dieser Stelle seine Zustimmung zur Löschung.
(10) Der Kunde ist mit dem Hochladen und Übermitteln der Fotos in einer Online-Galerie ausdrücklich einverstanden.
(11) Vervielfältigungs-/Druckaufträge werden an eine externe Firma übergeben. Hier kann es bei der Fertigstellung des Auftrages zu Farbabweichungen in der Produktion kommen.
(12) Der Kunde ist sich dessen bewusst, dass bei Vervielfältigungs-/Druckaufträgen separate Kosten anfallen.
L) Telefonanlagen, Netzwerktechnik, Computerservice
(1) Firma KÖPKE wird die zu erstellende Dienstleistung gemäß Angebot/Auftragsbestätigung umsetzen.
M) Wartungsservice Telefonanlagen
(1) Firma KÖPKE führt eine regelmäßige Wartung der Anlage aus. Sind Updates verfügbar, werden diese entsprechend aufgespielt. Weitere Änderungen oder Anpassungen sind nicht inbegriffen.
(2) Der Wartungsservice findet per Fernwartung statt.
(3) Firma KÖPKE bietet den Wartungsservice nur für Telefonanlagen an, die von Firma KÖPKE installiert oder übernommen worden sind.
(4) Leistungen die nicht im Angebot/Auftragsbestätigung vereinbart worden sind, werden separat berechnet.
§6 Leistungen und Pflichten von Firma KÖPKE
A) Allgemeines für alle Leistungen
(1) Firma KÖPKE prüft die Vorstellungen des Kunden auf Umsetzbarkeit. Sollte Firma KÖPKE erkennen, dass Vorgaben des Kunden nicht die zur Erstellung der vereinbarten Leistung erforderlichen Voraussetzungen aufweisen, so wird Firma KÖPKE den Kunden unverzüglich darauf hinweisen. Sie unterbreitet dem Kunden einen schriftlichen oder in Textform (z.B. per Post oder E-Mail) alternativen Vorschlag zur Umsetzung. Eventuell entstehende terminliche Anpassungen und dadurch verursachte zusätzliche Kosten sind dem Kunden schriftlich oder in Textform (z.B. per Post oder E-Mail) mitzuteilen. Dem Kunden wird zur Genehmigung des Vorschlags eine Frist von 5 Tagen gewährt.
(2) Firma KÖPKE ist verpflichtet, mit den Einwahldaten sorgfältig umzugehen und dafür zu sorgen, dass Dritte keinen Zugriff auf die Daten erhalten. Eine missbräuchliche Benutzung der Einwahldaten durch Dritte ist zu verhindern.
(3) Firma KÖPKE ist nicht für die Datensicherung der Leistungen verantwortlich.
(4) Sofern es bei dem von Firma KÖPKE genutzten Programm/Anwendung zu technischen Problemen kommt, so dass Firma KÖPKE das benötigte Programm/Anwendung nicht nutzen kann, wird sich der Abgabetermin verzögern. Firma KÖPKE wird den Kunden hierüber informieren.
B) Webdesign
(1) Firma KÖPKE führt die im Angebot/Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungen aus.
(2) Firma KÖPKE führt keine umfangreichen Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO) durch.
(3) Firma KÖPKE garantiert keine Neukunden oder positive Performance der Website im Suchmaschinenmarketing.
C) Hosting (Webhosting/Webspace, Domain, E-Mail-Hosting)
(1) Firma KÖPKE führt die im Angebot/Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungen aus.
(2) Firma KÖPKE garantiert keine Neukunden oder positive Performance der Website im Suchmaschinenmarketing.
D) Content Erstellung/Beschaffung
(1) Firma KÖPKE führt die im Angebot/Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungen aus.
(2) Firma KÖPKE garantiert keine Neukunden oder positive Performance der Website im Suchmaschinenmarketing.
E) UX-Design
(1) Firma KÖPKE verpflichtet sich, eine bestehende Website auf ihre Nutzerfreundlichkeit (Usability), ihr Nutzererlebnis (UX-Design) und ihr visuelles Erscheinungsbild (UI-Design) zu prüfen.
(2) Es findet keine technische Anpassung der Website durch Firma KÖPKE statt.
(3) Firma KÖPKE führt keine umfangreichen Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO) durch.
(4) Firma KÖPKE garantiert keine Neukunden oder positive Performance der Website im Suchmaschinenmarketing.
F) Grafikdesign und Instagram Design
(1) Firma KÖPKE führt die im Angebot/Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungen aus.
(2) Firma KÖPKE garantiert keine Neukunden oder positive Performance des Unternehmens.
G) Fotografie/Fotodesign
(1) Firma KÖPKE führt die im Angebot/Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungen aus.
H) Wartungsservice Website
(1) Firma KÖPKE führt die im Angebot/Auftragsbestätigung vereinbarten Wartungsarbeiten der Website des Kunden, regelmäßig in zeitlich angemessenen Abständen aus.
(2) Sollte Firma KÖPKE dabei Funktionsmängel feststellen, wird sie diese beheben. Sollte in anderer Weise eine Aktualisierung der Website erforderlich sein, wird Firma KÖPKE diese vornehmen. Der Kunde teilt Firma KÖPKE die hierzu erforderlichen Einwahldaten mit. Als Funktionsmängel gelten insbesondere gestörte Funktionalitäten wie beispielsweise funktionsuntüchtige Hyperlinks.
(3) Firma KÖPKE garantiert durch getätigte Änderungen und Aktualisierungen keine Neukunden oder positive Performance der Website im Suchmaschinenmarketing.
I) Wartungsservice Telefonanlagen
(1) Firma KÖPKE führt die im Angebot/Auftragsbestätigung vereinbarten Wartungsarbeiten der Telefonanlage des Kunden, regelmäßig in zeitlich angemessenen Abständen aus.
§7 Mitwirkungspflicht des Kunden
A) Allgemeines für alle Leistungen
(1) Kann der Kunde die in diesen AGBs genannten Termine/Fristen nicht einhalten, kommt es automatisch zu Verzögerungen im terminlichen Ablauf zur Erstellung der vereinbarten Leistung. Der Kunde hat Firma KÖPKE unverzüglich schriftlich oder in Textform (z.B. per Post oder E-Mail) zu informieren, wenn er die Termine/Fristen nicht einhalten kann.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Forderungen von Firma KÖPKE fristgerecht zu zahlen. Sollte es zu Zahlungsverzögerungen kommen, kann das Fertigstellungsdatum der Leistung nicht garantiert werden.
(3) Der Kunde wird einen qualifizierten Mitarbeiter benennen, der als Ansprechpartner für Firma KÖPKE bereitsteht und befugt ist, die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Entscheidungen zu treffen.
B) Webdesign
(1) Der Kunde verpflichtet sich, Firma KÖPKE die zur Erstellung der Website erforderlichen Inhalte ausschließlich in digitaler Form, innerhalb von 5 Tagen nach Abschluss dieses Vertrages zur Verfügung zu stellen. Firma KÖPKE ist nicht zu einer Prüfung der vom Kunden gelieferten Inhalte und deren Relevanz für die Website verpflichtet.
(2) Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Kunden zu verwendende Texte, Bilder, Logos, Grafiken, Dokumente und Tabellen. Firma KÖPKE wird den Kunden darüber informieren, in welchem Format die Dateien benötigt werden.
(3) Für die zur Verfügung gestellten Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Er versichert Firma KÖPKE, dass sämtliche Materialien und Inhalte frei benutzt und bearbeitet werden können. Er versichert insbesondere, dass er über alle erforderlichen, urheberrechtlichen Nutzungsreche verfügt.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, Firma KÖPKE alle für die Erstellung und Installation der Website erforderlichen Zugangsdaten innerhalb von 5 Tagen nach Abschluss dieses Vertrages, zur Verfügung zu stellen. (Passwörter, Kontodaten, E-Mail-Adresse usw.).
(5) Für die Dienste von Firma KÖPKE ist ein „AV-Vertrag“ (Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung) vom Kunden zu unterzeichnen.
C) Hosting (Webhosting/Webspace, Domain, E-Mail-Hosting)
(1) Der Kunde verpflichtet sich, bei einem bestehenden, kompatiblen Hostinganbieter die für die Installation der Website erforderlichen Zugangsdaten innerhalb von 5 Tagen nach Abschluss dieses Vertrages, zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, Firma KÖPKE bei Bedarf die notwendige Vollmacht zu erteilen, bei dem aktuellen Hostinganbieter die erforderlichen Zugangsdaten für die Installation oder den Anbieterwechsel einzuholen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, sofern nicht anders vereinbart, eine entsprechende Sicherung seiner E-Mails durchzuführen.
(4) Für die Dienste von Firma KÖPKE ist ein „AV-Vertrag“ (Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung) vom Kunden zu unterzeichnen.
D) Content Erstellung/Beschaffung
(1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Firma KÖPKE eine Vorauswahl des Content Material über „iStock by Getty Images“ vornimmt. Dieses Material wird der Kunde innerhalb von 5 Tagen sichten und Firma KÖPKE seine Auswahl mitteilen. Sollte der Kunde diese Frist nicht einhalten können, muss er dies unverzüglich Firma KÖPKE schriftlich oder in Textform (z.B. per Post oder E-Mail) mitteilen. Firma KÖPKE wird dem Kunden dann eine neue Frist mitteilen. Hierdurch kann das Fertigstellungsdatum nicht garantiert werden.
(2) Für die Dienste von Firma KÖPKE ist ein „AV-Vertrag“ (Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung) vom Kunden zu unterzeichnen.
E) Grafikdesign
(1) Der Kunde verpflichtet sich, Firma KÖPKE die zur Erstellung des vereinbarten Designs erforderlichen Inhalte ausschließlich in digitaler Form, innerhalb von 5 Tagen nach Abschluss dieses Vertrages zur Verfügung zu stellen. Firma KÖPKE ist nicht zu einer Prüfung der vom Kunden gelieferten Inhalte und deren Relevanz für das Design verpflichtet.
(2) Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Kunden zu verwendende Texte, Bilder, Logos, Grafiken, Dokumente und Tabellen. Firma KÖPKE wird den Kunden darüber informieren, in welchem Format die Dateien benötigt werden.
(3) Für die zur Verfügung gestellten Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Er versichert Firma KÖPKE, dass sämtliche Materialien und Inhalte frei benutzt und bearbeitet werden können. Er versichert insbesondere, dass er über alle erforderlichen, urheberrechtlichen Nutzungsreche verfügt.
(4) Für die Dienste von Firma KÖPKE ist ein „AV-Vertrag“ (Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung) vom Kunden zu unterzeichnen.
F) Instagram Design
(1) Der Kunde verpflichtet sich, Firma KÖPKE die zur Erstellung des vereinbarten Designs erforderlichen Inhalte ausschließlich in digitaler Form, innerhalb von 5 Tagen nach Abschluss dieses Vertrages zur Verfügung zu stellen. Firma KÖPKE ist nicht zu einer Prüfung der vom Kunden gelieferten Inhalte und deren Relevanz für das Design verpflichtet.
(2) Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Kunden zu verwendende Texte, Bilder, Logos, Grafiken, Dokumente und Tabellen. Firma KÖPKE wird den Kunden darüber informieren, in welchem Format die Dateien benötigt werden.
(3) Für die zur Verfügung gestellten Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Er versichert Firma KÖPKE, dass sämtliche Materialien und Inhalte frei benutzt und bearbeitet werden können. Er versichert insbesondere, dass er über alle erforderlichen, urheberrechtlichen Nutzungsreche verfügt.
G) Fotografie/Fotodesign
(1) Der Kunde wird am vereinbarten Tag zur vereinbarten Uhrzeit am Ort des Shootings sein. Sollte sich der Kunde verspäten, geht dies zu Lasten seiner gebuchten Shooting Dauer. Die fehlende Zeit wird nicht erstattet.
(2) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Firma KÖPKE eine Vorauswahl der Bilder vornimmt. Diese Fotos wird der Kunde innerhalb von 5 Tagen sichten und Firma KÖPKE seine Wunschfotos mitteilen. Sollte der Kunde diese Frist nicht einhalten können, muss er dies Firma KÖPKE schriftlich oder in Textform (z.B. per Post oder E-Mail) mitteilen. Firma KÖPKE wird dem Kunden dann eine neue Frist mitteilen. Hierdurch kann das Fertigstellungsdatum der Fotos nicht garantiert werden.
(3) Bei einem Shooting mit Hunden hat der Kunde die Leine, das Geschirr und Halsband auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.
(4) Bei einem Shooting mit Pferden hat der Kunde das Halfter, Strick etc. auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.
(5) Die zu fotografierenden Tiere müssen am Tag des Shooting gesund sein, dürfen keine Anzeichen eines aggressiven Verhaltens zeigen und müssen haftpflichtversichert sein.
(6) Der Kunde haftet für die von ihm oder seinem Tier/Kind verursachten Schäden während des Fotoshootings. Die Teilnahme am Fotoshooting erfolgt auf eigene Gefahr.
H) Wartungsservice Website
(1) Der Kunde ist verpflichtet, Firma KÖPKE alle neu in die Website einzubindenden Inhalte in digitaler Form und frei von Rechten Dritter unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Firma KÖPKE ist nicht zu einer Prüfung der vom Kunden gelieferten Inhalte und deren Relevanz für die Website verpflichtet.
(2) Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Kunden zu verwendende Texte, Bilder, Logos, Grafiken, Dokumente und Tabellen. Firma KÖPKE wird den Kunden darüber informieren, in welchem Format die Dateien benötigt werden.
(3) Für die zur Verfügung gestellten Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Er versichert Firma KÖPKE, dass sämtliche Materialien und Inhalte frei benutzt und bearbeitet werden können. Er versichert insbesondere, dass er über alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsreche verfügt.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, Firma KÖPKE alle für die Pflege-/Wartungs- und Betreuungsarbeiten der Website erforderlichen Zugangsdaten innerhalb von 5 Tagen nach Abschluss dieses Vertrages, zur Verfügung zu stellen.
I) Telefonanlagen, Netzwerktechnik, Computerservice
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Inbetriebnahme der jeweiligen Leistung benötigten Anschlüsse und Zugangsdaten vorzubereiten und zur Verfügung zu stellen.
§8 Abnahme
A) Webdesign, Content Erstellung/Beschaffung, UX-Design, Wartungsservice Website, Grafikdesign, Instagram Design, Fotografie/ Fotodesign
(1) Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn der Kunden sie in irgendeiner Weise verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt. Erfolgt keine Abnahme, so gelten die abgelieferten Arbeiten und Leistungen nach einer Frist von 5 Tagen als freigegeben.
(2) Entspricht die Leistung den vertraglichen Anforderungen, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme hat schriftlich oder in Textform (z.B. per Post oder E-Mail) innerhalb von 5 Tagen zu erfolgen.
(3) Äußert der Kunde vor oder nach Abnahme/Teilabnahme der Leistung/en Änderungswünsche, teilt Firma KÖPKE dem Kunden innerhalb von 14 Tagen schriftlich oder in Textform (z.B. per Post oder E-Mail) die dadurch verursachten Mehrkosten und eine eventuell notwendige Änderung des terminlichen Ablaufs mit. Mit Freigabe akzeptiert der Kunde die Anpassung mit der Verpflichtung zur Vergütung der Mehrkosten. Dem Kunden wird zur Genehmigung der Freigabe eine Frist von 5 Tagen gewährt.
(4) Firma KÖPKE ist berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile der Leistung zur Teilabnahme vorzulegen. Entsprechen die einzelnen Bestandteile den vertraglichen Anforderungen, ist der Kunde zur Teilabnahme verpflichtet. Die Teilabnahme hat schriftlich oder in Textform (z.B. per Post oder E-Mail) innerhalb von 5 Tagen zu erfolgen.
(5) Die Abnahme/Teilabnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
(6) Vervielfältigungs-/Druckaufträge werden an eine externe Firma übergeben. Hier kann es bei der Fertigstellung des Auftrages zu Farbabweichungen in der Produktion kommen. Befinden sich diese im Toleranzbereich, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet.
B) Telefonanalagen, Netzwerktechnik, Computerservice
(1) Firma KÖPKE wird bei Ausführung der Leistung ein Reparaturauftrag/Auftragsprotokoll ausfüllen und dies dem Kunden zur Unterschrift vorlegen.
(2) Entspricht die Leistung den vertraglichen Anforderungen, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme hat schriftlich auf dem vorgelegten Formular von Firma KÖPKE zu erfolgen.
(3) Äußert der Kunde vor oder nach Abnahme der Leistung/en Änderungswünsche, teilt Firma KÖPKE dem Kunden innerhalb von 14 Tagen schriftlich oder in Textform (z.B. per Post oder E-Mail) die dadurch verursachten Mehrkosten und eine eventuell notwendige Änderung des terminlichen Ablaufs mit. Mit Freigabe akzeptiert der Kunde die Anpassung mit der Verpflichtung zur Vergütung der Mehrkosten. Dem Kunden wird zur Genehmigung der Freigabe eine Frist von 5 Tagen gewährt.
(4) Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn der Kunden sie in irgendeiner Weise verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt. Erfolgt keine Abnahme, so gelten die abgelieferten Arbeiten und Leistungen nach einer Frist von 5 Tagen als freigegeben.
C) Wartungsservice Telefonanlage, Hosting (Webhosting/Webspace, Domain, E-Mail-Hosting)
(1) Die Wartungsarbeiten an der Telefonanlage und das Hosting bedürfen keiner Abnahme.
§9 Einräumung von Nutzungsrechten / Eigentumsvorbehalt
A) Webdesign
(1) Firma KÖPKE überträgt dem Kunden sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte an der Website in ausschließlicher Form. Der Kunde erwirbt die urheberrechtlichen Verwertungsrechte unter der Bedingung, dass er sämtliche aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden und alle sonstigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss bestehenden Forderungen vollständig an Firma KÖPKE entrichtet hat (§158 Abs.1 BGB). Bis zur vollständigen Begleichung der vom Kunden geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte bei Firma KÖPKE
(2) Firma KÖPKE verweist hier auch auf die Nutzungsbedingungen von Wix.com, die der Kunde unter https://de.wix.com/about/terms-of-use einsehen kann.
(3) Vorschläge oder Mitarbeit des Kunden bzw. seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründet kein Miturheberrecht.
(4) Firma KÖPKE ist berechtigt, auf der erstellten Website des Kunden, eine Kennzeichnung/Verlinkung als Urheber dieser Website zu platzieren. Die Kennzeichnung/Verlinkung besteht entweder aus einer Grafik oder einem Text. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Kennzeichnung/Verlinkung zu entfernen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Firma KÖPKE zum Schadensersatz.
B) Hosting (Webhosting/Webspace, Domain, E-Mail-Hosting)
(1) Firma KÖPKE wird nach erfolgreicher Registrierung der Domain, mit allen Rechten und Pflichten als Domaininhaber eingetragen.
(2) Sofern der Kunde die Dienste von Firma KÖPKE nicht länger in Anspruch nehmen möchte, der aktuelle Vertrag beim Hoster aber bestehen bleiben soll, wird der bestehende Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf den Kunden übertragen. Der Kunde ist für die bereit gestellten Informationen auf dem vom Provider zur Verfügung gestellten Hosting Produkt vollumfänglich verantwortlich.
C) Content Erstellung - Texte von Firma KÖPKE
(1) Jeder der Firma KÖPKE erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten von Firma KÖPKE ist nicht Gegenstand des Vertrages. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten von Firma KÖPKE. Entsprechende Recherchen liegen in der Verantwortung des Kunden.
(2) Alle Texte und Konzepte von Firma KÖPKE unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Urheberrechte verbleiben bei Firma KÖPKE.
(3) Alle Texte dürfen vom Kunden ausschließlich für die vereinbarte Website in unveränderter Form genutzt werden. Der Kunde erwirbt dieses einfache Nutzungsrecht unter der Bedingung, dass er sämtliche aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden und alle sonstigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss bestehenden Forderungen vollständig an Firma KÖPKE entrichtet hat (§158 Abs.1 BGB). Bis zur vollständigen Begleichung der vom Kunden geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte bei Firma KÖPKE.
(4) Vorschläge oder Mitarbeit des Kunden bzw. seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründet kein Miturheberrecht.
(5) Firma KÖPKE ist berechtigt, bei der Verwendung der Texte, eine Kennzeichnung/Verlinkung als Urheber der Texte auf der Website des Kunden zu platzieren. Die Kennzeichnung/ Verlinkung besteht entweder aus einer Grafik oder einem Text. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Kennzeichnung/Verlinkung zu entfernen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Firma KÖPKE zum Schadensersatz.
(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, das Nutzungsrecht an Dritte zu übertragen. Er darf das Content Material nicht vermieten, verkaufen, verschenken oder auf andere Weise veräußern. Der Kunde hat auf Verlangen von Firma KÖPKE die rechtmäßige Nutzung der vertraglich überlassenen Dateien zu belegen.
D) Content Beschaffung – Fotos, Vektorgrafiken, Videos über „iStock by Getty Images“
(1) Firma KÖPKE erwirbt die Lizenz und bleibt im Besitz der Originaldatei.
(2) Firma KÖPKE wird einen entsprechenden Bildnachweis im Impressum der Website des Kunden einfügen.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, das Content Material zu vermieten, verkaufen, verschenken oder auf andere Weise veräußern. Der Kunde hat auf Verlangen von Firma KÖPKE die rechtmäßige Nutzung der Dateien zu belegen.
E) Content Beschaffung – rechtliche Inhalte
(1) Firma KÖPKE verweist für die Nutzung des Datenschutzgenerator über „WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte Partnerschaft mbB“ auf die Nutzungsbedingungen des Anbieters. Diese können unter https://www.wbs.legal/it-und-internet-recht/datenschutzrecht/datenschutzerklaerung/datenschutzgenerator/ nachgelesen werden.
(2) Firma KÖPKE verweist für die Nutzung der Dienstleistungen über „eRecht24“ auf die Nutzungsbedingungen des Anbieters. Diese können unter https://www.e-recht24.de/mitglieder/ nachgelesen werden.
(3) Firma KÖPKE verweist für die Nutzung des Impressumgenerator über „Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche“ auf die Nutzungsbedingungen des Anbieters. Diese können unter https://www.hensche.de/impressum-generator.html nachgelesen werden.
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, das Nutzungsrecht an Dritte zu übertragen. Er darf das Content Material nicht vermieten, verkaufen, verschenken oder auf andere Weise veräußern. Der Kunde hat auf Verlangen von Firma KÖPKE die rechtmäßige Nutzung der vertraglich überlassenen Dateien zu belegen.
F) UX-Design
(1) Firma KÖPKE ist berechtigt, dass der Kunde auf seiner optimierten Website, eine Kennzeichnung/Verlinkung von Firma KÖPKE als UX-Designer platziert oder platzieren lassen wird. Die Kennzeichnung/Verlinkung besteht entweder aus einer Grafik oder einem Text. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Kennzeichnung/Verlinkung zu entfernen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Firma KÖPKE zum Schadensersatz.
G) Grafikdesign
(1) Jeder der Firma KÖPKE erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten von Firma KÖPKE ist nicht Gegenstand des Vertrages. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten von Firma KÖPKE. Entsprechende Recherchen liegen in der Verantwortung des Kunden.
(2) Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z.B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97 ff. UrhG zu.
(3) Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Firma KÖPKE weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt KÖPKE Netzwerktechnik & Design zum Schadensersatz.
(4) Firma KÖPKE räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
(5) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller Rechnungen auf den Kunden über.
(6) Firma KÖPKE ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Firma KÖPKE zum Schadensersatz.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, Firma KÖPKE vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vorzulegen.
(8) Die Produktionsüberwachung durch Firma KÖPKE erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Firma KÖPKE berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
(9) Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Kunde Firma KÖPKE unentgeltlich 10-20 einwandfreie Belegexemplare.
(10) Firma KÖPKE ist berechtigt, bei Verwendung des erstellen Grafikdesigns, eine Kennzeichnung/Verlinkung als Urheber der erstellen Werke auf der Website des Kunden zu platzieren. Die Kennzeichnung/Verlinkung besteht entweder aus einer Grafik oder einem Text. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Kennzeichnung/Verlinkung zu entfernen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Firma KÖPKE zum Schadensersatz.
(11) Vorschläge oder Mitarbeit des Kunden bzw. seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründet kein Miturheberrecht.
(12) Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus ist nicht gestattet und berechtigt Firma KÖPKE zum Schadensersatz.
(13) An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.
(14) Die Originale sind Firma KÖPKE nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Kunde die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
(15) Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum von Firma KÖPKE. Diese ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
(16) Hat Firma KÖPKE dem Kunden Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Firma KÖPKE geändert werden.
(17) Die Versendung sämtlicher in §10F genannten Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Kunden.
H) Instagram Design
(1) Jeder der Firma KÖPKE erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten von Firma KÖPKE ist nicht Gegenstand des Vertrages. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten von Firma KÖPKE. Entsprechende Recherchen liegen in der Verantwortung des Kunden.
(2) Alle erstellten Designs von Firma KÖPKE unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Urheberrechte verbleiben bei Firma KÖPKE.
(3) Alle Designs dürfen vom Kunden ausschließlich für den vereinbarten Zweck in unveränderter Form genutzt werden. Der Kunde erwirbt dieses einfache Nutzungsrecht unter der Bedingung, dass er sämtliche aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden und alle sonstigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss bestehenden Forderungen vollständig an Firma KÖPKE entrichtet hat (§158 Abs.1 BGB). Bis zur vollständigen Begleichung der vom Kunden geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte bei Firma KÖPKE.
(4) Vorschläge oder Mitarbeit des Kunden bzw. seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründet kein Miturheberrecht.
(5) Bei der Verwendung des Designs ist Firma KÖPKE als Urheber des Designs namentlich zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Firma KÖPKE zum Schadensersatz. Firma KÖPKE wird den Kunden darüber informieren, wie die Namensnennung zu erfolgen hat.
(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, das Nutzungsrecht an Dritte zu übertragen. Er darf das erstelle Design nicht vermieten, verkaufen, verschenken oder auf andere Weise veräußern. Der Kunde hat auf Verlangen von Firma KÖPKE die rechtmäßige Nutzung der vertraglich überlassenen Dateien zu belegen.
I) Fotografie/Fotodesign
(1) Urheber der bei einem Shooting entstandenen Fotos ist und bleibt Firma KÖPKE.
(2) Firma KÖPKE räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Insoweit überträgt Firma KÖPKE dem Kunden mit Bereitstellung der Fotos in der Online-Galerie dieses einfache Nutzungsrecht. Die Fotos dürfen vom Kunden nicht für kommerzielle Zwecke wie Fotowettbewerbe, Ausschreibungen, Online-Galerien usw. genutzt werden.
(3) Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
(4) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller Rechnungen auf den Kunden über.
(5) Der Kunde erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die gefertigten Aufnahmen in unveränderter und/oder veränderter Form durch Firma KÖPKE digitalisiert, gespeichert und bearbeitet werden dürfen. Zudem darf Firma KÖPKE die gefertigten Aufnahmen in unveränderter und/oder veränderter Form in einer Online-Galerie hochladen, um diese dem Kunden zur Verfügung zu stellen.
(6) Bei der Verwendung der Aufnahmen (z.B. für Instagram, Facebook usw.) ist Firma KÖPKE als Urheber des Fotos namentlich zu nennen. Zudem wird Firma KÖPKE eine Kennzeichnung/Verlinkung auf dem Foto platzieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Kennzeichnung/Verlinkung zu entfernen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Firma KÖPKE zum Schadensersatz. Firma KÖPKE wird den Kunden darüber informieren, wie die Namensnennung zu erfolgen hat.
(7) Besteht der Verwendungszweck der Fotos darin, diese für eine Website zu nutzen, wird auf eine Kennzeichnung/Verlinkung auf dem Foto durch Firma KÖPKE verzichtet. Der Kunde verpflichtet sich allerdings, Firma KÖPKE als Urheber der Fotos im Impressum auf der Website des Kunden zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung/Verlinkung besteht entweder aus einer Grafik oder einem Text. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Kennzeichnung/Verlinkung zu entfernen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Firma KÖPKE zum Schadensersatz.
(8) Eine Nachbearbeitung der Fotodateien durch den Kunden oder durch Dritte, die im Auftrag des Kunden handeln, ist nicht gestattet.
(9) Der Kunde ist nicht berechtigt, das Nutzungsrecht an Dritte zu übertragen. Er darf die Fotos nicht vermieten, verkaufen oder auf andere Weise veräußern. Der Kunde hat auf Verlangen von Firma KÖPKE die rechtmäßige Nutzung der vertraglich überlassenen Dateien zu belegen.
(10) Die Rohdaten verbleiben bei Firma KÖPKE. Eine Herausgabe der Rohdaten (unbearbeitete Bilder) an den Kunden erfolgt grundsätzlich nicht.
J) Telefonanlagen, Netzwerktechnik, Computerservice
(1) Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung aller Forderungen auf den Kunden über.
(2) Der Kunde erwirbt das Eigentum an angelieferten Produkten unter der Bedingung, dass er sämtliche aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden und alle sonstigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss bestehenden Forderungen vollständig an Firma KÖPKE entrichtet hat (§158 Abs.1 BGB). Bis zur vollständigen Begleichung der vom Kunden geschuldeten Vergütung behält sich Firma KÖPKE das Eigentum an angelieferten Produkten vor.
§10 Vergütung und Zahlungsmodalitäten
A) Allgemeines für alle Leistungen
(1) Die Parteien vereinbaren eine Vergütung auf Grundlage eines Angebotes/Auftragsbestätigung. Die auf der Website von Firma KÖPKE veröffentlichen Preise sind Richtwerte und unverbindlich.
(2) Die Preise ergeben sich im Falle der fristgerechten Annahme des Angebotes von Firma KÖPKE aus deren Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(3) Die Zahlung erfolgt per Vorkasse oder Rechnung in Form einer Überweisung an die Bankverbindung von Firma KÖPKE.
(4) Jegliche andere Zahlungsmethode (Bar, PayPal, Kreditkarte, Lastschrift etc.) ist ausgeschlossen.
(5) Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.
(6) Für Mehraufwendungen berechnet Firma KÖPKE eine Stundenvergütung in Höhe von EUR 100,00 zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.Als vergütungspflichtige Mehraufwendungen gelten jene Aufwendungen, die Firma KÖPKE vornimmt, weil der Kunde Änderungswünsche hat, die sich auf Leistungen beziehen, die nach Annahme des Angebotes durch den Kunden oder Zusendung einer Auftragsbestätigung von Firma KÖPKE an den Kunden, vom Kunden geäußert werden und somit nicht in der vereinbarten Vergütung enthalten sind. Derartige Aufwendungen werden von Firma KÖPKE in jedem Fall mit einem Stundensatz in Höhe von EUR 100,00 zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe berechnet.
(7) Unabhängig von der Vergütungsart ist der Kunde verpflichtet, jeglichen Mehraufwand von Firma KÖPKE mit einem Stundensatz von EUR 100,00 zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe zu bezahlen, der darauf resultiert, dass der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß §7 dieser AGB nicht nachgekommen ist.
(8) Anfallende Reisekosten (Fahrtkosten, Unterbringung, Verpflegung) sind vom Kunden zu tragen.
(9) Sonstige nutzungsrechtlichen Abgeltungen sind vom Kunden zu tragen.
(10) Telefonische Beratung/Support, die außerhalb des Erstgespräches stattfinden, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Abrechnung der telefonischen Beratung/Support erfolgt in 15 Minuten Einheiten mit EUR 25,00 zzgl. MwSt. pro 15 Minuten Einheit.
(11) Firma KÖPKE ist berechtigt, Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen, wenn bei objektiver Würdigung anzunehmen ist, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere, wenn der Kunde fällige Forderungen von Firma KÖPKE nicht ausgleicht und deshalb die Zahlungsansprüche von Firma KÖPKE gefährdet erscheinen. Firma KÖPKE kann in diesem Fall ferner weitere Leistungen aussetzen, bis sämtliche fälligen Forderungen aus dem betreffenden Vertragsverhältnis oder aus hiermit wirtschaftlich zusammenhängenden Verträgen oder aus früheren Verträgen vom Kunden bezahlt bzw. ausreichende Sicherheiten gestellt worden sind. Kommt der Kunde diesem Verlangen von Firma KÖPKE nicht nach, ist Firma KÖPKE unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, anderweitig über den Leistungsgegenstand zu verfügen und als Mindestschaden 20 % des vereinbarten Kaufpreises zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Firma KÖPKE entstandene Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.
(12) Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, so ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. und Mahngebühren in Höhe von EUR 5,00 zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe pro Mahnung verpflichtet, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Zinsschaden, der Firma KÖPKE entstanden ist, geringer ist. Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche von Firma KÖPKE, insbesondere der Nachweis eines höheren Zinsschadens ist nicht ausgeschlossen.
B) Webdesign
(1) Sofern nicht anders vereinbart, beinhaltet die Erstellung der Website keine Korrektur-/ Änderungsschleifen. Änderungswünsche des Kunden werden nach Aufwand berechnet.
(2) Firma KÖPKE ist berechtigt, dem Kunden in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Abschlagszahlungen sind fällig mit Rechnungsstellung, das Fälligkeitsdatum ist der Abschlagsrechnung zu entnehmen. Es können nach Annahme des Angebotes, Zusendung der Auftragsbestätigung sowie nach jeder Teilabnahme/Abnahme Abschlagszahlungen fällig werden.
(3) Nach Abschluss der vereinbarten Leistung wird Firma KÖPKE dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung, abzüglich bereits geleisteter Abschlagszahlungen, in Rechnung stellen. Die Vergütung ist fällig mit Rechnungsstellung, das Fälligkeitsdatum ist der Rechnung zu entnehmen.
(4) Firma KÖPKE ist nach vorheriger Absprache mit dem Kunden berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde verpflichtet sich, Firma KÖPKE entsprechende Vollmacht zu erteilen.
(5) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Firma KÖPKE abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, Firma KÖPKE im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
C) Hosting (Webhosting/Webspace, Domain, E-Mail-Hosting)
(1) Dem Kunden steht nur die monatliche Zahlungsweise zur Verfügung.
(2) Firma KÖPKE wird dem Kunden die Gebühr für das Hosting monatlich zum 1. eines Monats in Rechnung stellen. Die monatliche Gebühr ist jeweils zum 5. eines Monats im Voraus fällig.
(3) Firma KÖPKE ist nach vorheriger Absprache mit dem Kunden berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde verpflichtet sich, Firma KÖPKE entsprechende Vollmacht zu erteilen.
(4) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Firma KÖPKE abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, Firma KÖPKE im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
(5) Gerät der Kunde mit der Zahlung der monatlichen Gebühr für das Hosting an Firma KÖPKE in Verzug, ist Firma KÖPKE berechtigt, die Website offline zu nehmen. Leistet der Kunde auch nach einer Zahlungserinnerung nicht die geforderte Zahlung, ist Firma KÖPKE berechtigt die Website zu löschen und die entsprechenden Verträge bei dem jeweiligen Hosting Anbieter zu kündigen.
(6) Eine Kündigung der Verträge beim jeweiligen Hosting Anbieter hat nach Inkrafttreten dieser die Löschung aller Daten, inklusive der Website zur Folge. Der Kunde ist für eine etwaige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
(7) Bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes durch die Gesetzgebung oder Preisanpassungen des jeweiligen Hosting Anbieters, ändert sich der monatliche Beitrag für das Hosting.
D) Content Erstellung/Beschaffung
(1) Die Content Erstellung/Beschaffung beinhaltet zwei Korrektur-/ Änderungsschleifen. Jeder weitere wird nach Aufwand berechnet.
(2) Für die Erstellung von Material zur rechtlichen Absicherung einer Website (Impressum, AGBs, Datenschutzhinweis, Widerrufsbelehrung) muss der Kunde einen entsprechenden Vertrag mit dem Anbieter „eRecht24“, abschließen.
(3) Firma KÖPKE ist nach vorheriger Absprache mit dem Kunden berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde verpflichtet sich, Firma KÖPKE entsprechende Vollmacht zu erteilen.
(4) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Firma KÖPKE abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, Firma KÖPKE im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
(5) Firma KÖPKE ist berechtigt, dem Kunden in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnungen zu stellen. Die Abschlagszahlungen sind fällig mit Rechnungsstellung, das Fälligkeitsdatum ist der Abschlagsrechnung zu entnehmen. Es können nach Annahme des Angebote, Zusendung einer Auftragsbestätigung sowie nach jeder Teilabnahme/Abnahme Abschlagszahlungen fällig werden.
(6) Nach Abschluss der vereinbarten Leistung wird Firma KÖPKE dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung, abzüglich bereits geleisteter Abschlagszahlungen, in Rechnung stellen. Die Vergütung ist fällig mit Rechnungsstellung, das Fälligkeitsdatum ist der Rechnung zu entnehmen.
E) UX-Design
(1) Firma KÖPKE ist berechtigt, dem Kunden in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Abschlagszahlungen sind fällig mit Rechnungsstellung, das Fälligkeitsdatum ist der Abschlagsrechnung zu entnehmen. Es können nach Annahme des Angebotes, Zusendung einer Auftragsbestätigung sowie nach jeder Teilabnahme/Abnahme Abschlagszahlungen fällig werden.
(2) Nach Abschluss der vereinbarten Leistung wird Firma KÖPKE dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung, abzüglich bereits geleisteter Abschlagszahlungen, in Rechnung stellen. Die Vergütung ist fällig mit Rechnungsstellung, das Fälligkeitsdatum ist der Rechnung zu entnehmen.
F) Grafikdesign
(1) Die angebotenen Gestaltungsarbeiten beinhalten zwei Korrektur-/ Änderungsschleifen. Jeder weitere wird nach Aufwand berechnet.
(2) Firma KÖPKE ist nach vorheriger Absprache mit dem Kunden berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde verpflichtet sich, Firma KÖPKE entsprechende Vollmacht zu erteilen.
(3) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Firma KÖPKE abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, Firma KÖPKE im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
(4) Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Kunden zu erstatten.
(5) Firma KÖPKE ist berechtigt, dem Kunden in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Abschlagszahlungen sind fällig mit Rechnungsstellung, das Fälligkeitsdatum ist der Abschlagsrechnung zu entnehmen. Es können nach Annahme des Angebotes, Zusendung einer Auftragsbestätigung sowie nach jeder Teilabnahme/Abnahme Abschlagszahlungen fällig werden.
(6) Nach Abschluss der vereinbarten Leistung wird Firma KÖPKE dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung, abzüglich bereits geleisteter Abschlagszahlungen, in Rechnung stellen. Die Vergütung ist fällig mit Rechnungsstellung, das Fälligkeitsdatum ist der Rechnung zu entnehmen.
G) Instagram Design
(1) Die angebotenen Gestaltungsarbeiten beinhalten zwei Korrektur-/ Änderungsschleifen. Jeder weitere wird nach Aufwand berechnet.
(2) Firma KÖPKE ist berechtigt, dem Kunden in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Abschlagszahlungen sind fällig mit Rechnungsstellung, das Fälligkeitsdatum ist der Abschlagsrechnung zu entnehmen. Es können nach Annahme des Angebotes, Zusendung einer Auftragsbestätigung sowie nach jeder Teilabnahme/Abnahme Abschlagszahlungen fällig werden.
(3) Nach Abschluss der vereinbarten Leistung wird Firma KÖPKE dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung, abzüglich bereits geleisteter Abschlagszahlungen, in Rechnung stellen. Die Vergütung ist fällig mit Rechnungsstellung, das Fälligkeitsdatum ist der Rechnung zu entnehmen.
H) Fotografie, Fotodesign
(1) Die angebotenen Gestaltungsarbeiten beinhalten zwei Korrektur-/ Änderungsschleifen. Jeder weitere wird nach Aufwand berechnet.
(2) Firma KÖPKE ist berechtigt, dem Kunden in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Abschlagszahlungen sind fällig mit Rechnungsstellung, das Fälligkeitsdatum ist der Abschlagsrechnung zu entnehmen. Es können nach Annahme des Angebotes, Zusendung einer Auftragsbestätigung sowie nach jeder Teilabnahme/Abnahme Abschlagszahlungen fällig werden.
(3) Nachdem Firma KÖPKE dem Kunden die erstellten Fotos zur Vorauswahl in der Online-Galerie bereitgestellt hat, wird Firma KÖPKE dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung, abzüglich bereits geleisteter Abschlagszahlungen, in Rechnung stellen. Die Vergütung ist fällig mit Rechnungsstellung, das Fälligkeitsdatum ist der Rechnung zu entnehmen.
(4) Wird ein Auftrag aus Gründen, die Firma KÖPKE nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt oder abgesagt, kann Firma KÖPKE ein Ausfallentgelt in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgelts berechnen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf.
(5) Das Ausfallentgelt erhöht sich auf 75% bei Absage, die 10 Tage oder weniger vor dem vereinbarten Fototermin erfolgen.
(6) Das Ausfallentgelt erhöht sich auf 100% bei Absagen, die 48 Stunden oder weniger vor dem vereinbarten Fototermin erfolgen.
(7)Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, ohne dass dies Firma KÖPKE zu vertreten hat, so steht Firma KÖPKE ebenfalls das volle Entgelt zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn Firma KÖPKE mit der Ausführung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung angefangen hat. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen überschritten oder verschoben bzw. aus Gründen wiederholt, die nicht von Firma KÖPKE zu vertreten sind, z.B. bei nachträglich abweichenden Wünschen vom Briefing, schlechtem Wetter, nicht rechtzeitiger Bereitstellung von Produkten, Nichterscheinen der Fotomodelle, unnötige Wartezeiten vor Ort, Reisegepäckverlust etc., erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zu dem ursprünglich vereinbarten Entgelt. Die Nebenkosten erhöhen sich in diesem Fall nach Aufwand. Alle bereits entstanden Nebenkosten, bereits geleistete Vorbereitungszeiten oder bereits entstandene Kosten und oder Ansprüche von Erfüllungsgehilfen von Firma KÖPKE sind in jedem Fall zu 100% zu erstatten.
(8) Firma KÖPKE verpflichtet sich nicht zur kurzfristigen Übernahme von Fremdkosten, die im Shooting Zusammenhang im Vorfeld anfallen und über ihr eigenes Entgelt hinausgehen. Die Fremdkosten werden vom Kunden vor Beginn des Shootings zu 100% beglichen. Firma KÖPKE ist berechtigt bei einer Weigerung der Vorauszahlung aller Fremdkosten seitens des Kunden den Shooting Antritt gleichfalls zu verweigern, ohne dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
(9) Der Kunde kann bei Firma KÖPKE Gutscheine für ein Fotoshooting erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Kunde ein Guthaben für ein Fotoshooting bei Firma KÖPKE. Der Gutschein kann für keine andere Dienstleistung genutzt werden. Der Gutschein kann von jedem genutzt werden, der den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
(10) Der Kunde kann wählen, ob der Gutschein per Post oder E-Mail von Firma KÖPKE verschickt werden soll. Bei Auswahl der Zusendung per Post fallen Versandkosten in Höhe von EUR 3,00 pro Gutschein an.
(11) Wird der Gutschein teilweise eingelöst, besteht kein Anspruch auf Auszahlung des Restbetrages. Der Restbetrag wird als neue Gutschrift ausgestellt.
(12) Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 3 Jahre zeitlich begrenzt. Die Frist beginnt am Ende des Jahres zu laufen, in dem der Gutschein erworben worden ist.
I) Wartungsservice Website / Wartungsservice Telefonanlage
(1) Bei einer Laufzeit von 12 oder 24 Monaten kann der Kunde zwischen einer monatlichen oder jährlichen Zahlungsweise wählen. Dies wird im Gespräch zwischen Firma KÖPKE und dem Kunden vereinbart und im Angebot/Auftragsbestätigung vermerkt.
(2) Bei einer monatlichen Laufzeit steht dem Kunden nur die monatliche Zahlungsweise zur Verfügung.
(3) Bei einer monatlichen Zahlungsweise wird Firma KÖPKE dem Kunden den Wartungsservice zum 1. eines Monats im Voraus in Rechnung stellen. Die monatliche Gebühr ist jeweils zum 5. eines Monats im Voraus fällig.
(4) Bei einer jährlichen Zahlungsweise wird Firma KÖPKE dem Kunden den Wartungsservice zum 1. des Monats, in dem die Laufzeit des Wartungsservice beginnt, in Rechnung stellen.Die Jahresgebühr ist jeweils zum 5. des Monats im Voraus fällig, in dem die Laufzeit des Wartungsservice beginnt.
(5) Bei einer jährlichen Zahlungsweise gewährt Firma KÖPKE dem Kunden einen Rabatt von 10% auf die Jahressumme. Dies wird in der Rechnung ausgewiesen.
(6) Bei einer Änderung des Umsatzsteuersatzes durch die Gesetzgebung ändert sich der monatliche oder jährliche Beitrag für den Wartungsservice.
(7) Gerät der Kunde mit der Zahlung der Gebühr für den Wartungsservice an Firma KÖPKE in Verzug, wird Firma KÖPKE keine Wartungsarbeiten ausführen und diese einstellen.
J) Telefonanlage, Netzwerktechnik, Computerservice
(1) Diese Arbeiten (Telefonanlagen, Netzwerktechnik, Computerservice) beinhalten keine Korrektur-/ Änderungsschleifen. Änderungswünsche des Kunden werden nach Aufwand berechnet.
(2) Firma KÖPKE wird im Angebot/Auftragsbestätigung eine geschätzte Arbeitszeit vermerkt. Die tatsächliche Arbeitszeit wird von Firma KÖPKE im Reparaturauftrag/Auftragsprotokoll vermerkt und in der Rechnung nach geleisteten Einheiten abgerechnet.
(3) Die Abrechnung der Arbeitszeit beginnt bei 30 Minuten. Nach Ablauf der ersten 30 Minuten erfolgt die weitere Abrechnung in 15 Minuten Einheiten. Die Berechnung erfolgt mit EUR 25,00 zzgl. MwSt. pro 15 Minuten Einheit.
(4) Anfahrtskosten werden pauschal abgerechnet und im Angebot/Auftragsbestätigung ausgewiesen.
(5) Gerät der Kunde mit der Zahlung der Forderungen an Firma KÖPKE in Verzug, ist Firma KÖPKE berechtigt, die Telefonanlage offline zu nehmen.
§11 Haftung und Gewährleistung
A) Allgemeines für alle Leistungen
(1) Eine Haftung von Firma KÖPKE für Schäden, die durch unberechtigte Eingriffe Dritter entstehen, ist ausgeschlossen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Firma KÖPKE nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Firma KÖPKE auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von Firma KÖPKE gilt. Im Übrigen haftet Firma KÖPKE für Mängel ihrer Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit von Inhalten haftet Firma KÖPKE nicht.
(3) Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden an Dritte erteilt werden, übernimmt Firma KÖPKE gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung. Firma KÖPKE tritt in diesem Fall lediglich als Vermittler auf.
(4) Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen übernimmt Firma KÖPKE keine Haftung. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann er im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion in Ansprache mit dem Kunden nach Aufwand berechnen.
(5) Liefertermine sind nur dann bindend, wenn Firma KÖPKE diese ausdrücklich im Angebot/Auftragsbestätigung vermerkt hat. Sollten verbindliche Liefertermine aus Gründen, die Firma KÖPKE nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, wird der Kunde hierüber unverzüglich schriftlich oder in Textform (z.B. per Post oder E-Mail) informiert und der voraussichtlich neu Liefertermin mitgeteilt.
(6) Für die Gewährleistung gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, wenn der Kunde Unternehmer (§14 BGB) ist. Für Kunden, die Verbraucher (§13 BGB) sind, gilt eine Gewährleistungspflicht von einem Jahr für Schadensersatzansprüche gegen Firma KÖPKE und eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren für alle übrigen Gewährleistungsansprüche.
B) Webdesign
(1) Für die Inhalte der Website ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Insbesondere ist Firma KÖPKE nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Hierzu zählt u.a. auch das Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzhinweise des Kunden.
(2) Firma KÖPKE trifft keine inhaltliche Prüfpflicht auf Richtigkeit von den vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalten beziehungsweise, ob dieser ein Recht an den Daten, Werken etc. hat.
(3) Sollten Dritte Firma KÖPKE wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruche nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, verpflichtet sich der Kunde Firma KÖPKE von jeglicher Haftung gegenüber Dritter freizustellen und Firma KÖPKE die Kosten zu erstatten, die ihr wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
(4) Mit der Freigabe von Entwürfen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.
(5) Für solchermaßen vom Kunden freigegebenen Entwürfe entfällt jede Haftung von Firma KÖPKE.
(6) Firma KÖPKE haftet nicht für Störungen und Schäden, die durch eine fehlerhafte Software (z.B. CMS-Systeme, E-Mail-Postfach usw.) entstehen und die nicht ursächlich von Firma KÖPKE stammen.
C) Hosting (Webhosting/Webspace, Domain, E-Mail-Hosting)
(1) Firma KÖPKE haftet nicht für Störungen und Schäden, die durch eine fehlerhafte Software (z.B. CMS-Systeme, E-Mail-Postfach usw.) entstehen und die nicht ursächlich von Firma KÖPKE stammen.
D) Content Erstellung/Beschaffung
(1) Sollten Dritte Firma KÖPKE wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruche nehmen, die aus den Inhalten des Content Materials von „iStock by Getty Images“ und/oder „eRecht24“ und/oder „WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte Partnerschaft mbB“ und/oder „Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche“ resultieren, verpflichtet sich der Kunde Firma KÖPKE von jeglicher Haftung gegenüber Dritter freizustellen und Firma KÖPKE die Kosten zu erstatten, die ihr wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
(2) Mit der Freigabe von Entwürfen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.
(3) Für solchermaßen vom Kunden freigegebenen Entwürfe entfällt jede Haftung von Firma KÖPKE.
(4) Firma KÖPKE haftet nicht für Störungen und Schäden, die durch eine fehlerhafte Software (z.B. „eRecht24“, „iStock by Getty Images“ usw.) entstehen und die nicht ursächlich von Firma KÖPKE stammen.
E) UX-Design
(1) Für die Inhalte der Website ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Firma KÖPKE überprüft lediglich das UX-Design. Insbesondere ist Firma KÖPKE nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Hierzu zählt u.a. auch das Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzhinweise des Kunden.
(2) Sollten Dritte Firma KÖPKE wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruche nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, verpflichtet sich der Kunde Firma KÖPKE von jeglicher Haftung gegenüber Dritter freizustellen und Firma KÖPKE die Kosten zu erstatten, die ihr wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
(3) Firma KÖPKE haftet nicht für Störungen und Schäden, die durch eine fehlerhafte Software (z.B. CMS-Systeme usw.) entstehen und die nicht ursächlich von Firma KÖPKE stammen.
(4) Mit der Freigabe von Entwürfen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.
(5) Für solchermaßen vom Kunden freigegebenen Entwürfe entfällt jede Haftung von Firma KÖPKE.
F) Wartungsservice Website
(1) Für die Inhalte der Website ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Insbesondere ist Firma KÖPKE nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Hierzu zählt u.a. auch das Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzhinweise des Kunden.
(2) Sollten Dritte Firma KÖPKE wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruche nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, verpflichtet sich der Kunde Firma KÖPKE von jeglicher Haftung gegenüber Dritter freizustellen und Firma KÖPKE die Kosten zu erstatten, die ihr wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
(3) Firma KÖPKE haftet nicht für Störungen und Schäden, die durch eine fehlerhafte Software (z.B. CMS-Systeme, E-Mail-Postfach usw.) entstehen und die nicht ursächlich von Firma KÖPKE stammen.
G) Grafikdesign
(1) Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Kunden.
(2) Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.
(3) Firma KÖPKE trifft keine inhaltliche Prüfpflicht auf Richtigkeit von den vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalten beziehungsweise, ob dieser ein Recht an den Daten, Werken etc. hat.
(4) Für solchermaßen vom Kunden freigegebenen Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von Firma KÖPKE.
(5) Firma KÖPKE haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die dem Kunden zur Nutzung überlassen werden. Patent- oder Markenrecherchen hat der Kunde selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
(6) Firma KÖPKE haftet nicht für Fremdleistungen und Arbeitsergebnisse Dritter (Druckereien etc.), die auf Veranlassung des Kunden beauftragt werden.
H) Instagram Design
(1) Für die Inhalte des erstellten Designs ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Insbesondere ist Firma KÖPKE nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
(2) Firma KÖPKE trifft keine inhaltliche Prüfpflicht auf Richtigkeit von den vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalten beziehungsweise, ob dieser ein Recht an den Daten, Werken etc. hat.
(3) Sollten Dritte Firma KÖPKE wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruche nehmen, die aus den Inhalten des Designs resultieren, verpflichtet sich der Kunde Firma KÖPKE von jeglicher Haftung gegenüber Dritter freizustellen und Firma KÖPKE die Kosten zu erstatten, die ihr wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
(4) Mit der Freigabe von Entwürfen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.
(5) Für solchermaßen vom Kunden freigegebenen Entwürfe entfällt jede Haftung von Firma KÖPKE.
I) Fotografie/Fotodesign
(1) Der Kunde verpflichtet sich, dass die Abbildung von Personen, Örtlichkeiten oder Gegenstände zulässig sind und keine Drittrechte verletzen. Der Kunde versichert Firma KÖPKE bereits im Vorfeld des Shootings die Zulässigkeit, so dass sich Firma KÖPKE diesbezüglich keiner rechtlichen Gefahr aussetzt. Der Kunde hat auf Verlangen von Firma KÖPKE die Zulässigkeit nachzuweisen.
(2) Firma KÖPKE haftet nicht für Störungen der Online-Galerie oder Schäden, die durch den Download der Fotos über die Online-Galerie entstehen und die nicht ursächlich von Firma KÖPKE stammen.
(3) Firma KÖPKE haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Firma KÖPKE liegen.
(4) Die Verhinderung von Firma KÖPKE durch Krankheit oder höhere Gewalt verursacht keine Schadensersatzansprüche auf Seiten des Kunden.
(5) Der Kunde ist für den gesundheitlichen Zustand seines Tieres beim Shooting verantwortlich. Sollten bei dem Shooting oder kurz danach gesundheitliche Probleme beim Kunden oder seinem Tier auftreten, übernimmt Firma KÖPKE keine Haftung.
(6) Firma KÖPKE übernimmt keine Haftung für zum Shooting mitgebrachte Wertgegenstände.
(7) Fotoaufnahmen - gerade solche im Outdoorbereich - sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Firma KÖPKE übernimmt hierfür keine Haftung.
(8) Mit der Freigabe von Entwürfen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.
(9) Für solchermaßen vom Kunden freigegebenen Entwürfe entfällt jede Haftung von Firma KÖPKE.
(10) Firma KÖPKE haftet nicht für Fremdleistungen und Arbeitsergebnisse Dritter (Druckereien etc.), die auf Veranlassung des Kunden beauftragt werden.
J) Telefonanlagen, Netzwerktechnik, Computerservice
(1) Ist ein Angebot angenommen und der Auftrag somit erteilt, besteht für bestellte, mängelfreie Ware kein Umtausch- oder Rückgaberecht. Dies gilt auch, wenn Firma KÖPKE dem Kunden eine Auftragsbestätigung zugesandt hat.
(2) Garantien im Rechtssinn erhält der Kunde von Firma KÖPKE nicht, es sei denn, es ist schriftlich so vereinbart.
(3) Der Kunde hat sich zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten an Firma KÖPKE zu wenden. Diese wird sich dann, zwecks Mängelbeseitigung an den jeweiligen Hersteller wenden.
(4) Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt nach Wahl von Firma KÖPKE zunächst Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(5) Ist der Kunde Verbraucher, hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Firma KÖPKE ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist oder ein Folgeprodukt existiert, das diesen Mangel nicht mehr aufweist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
(6) Bleiben Nachbesserungsversuche von Firma KÖPKE erfolglos oder bietet Firma KÖPKE keine fehlerfreie Ersatzlieferung an, hat der Kunde ein Recht auf Rücktritt des Vertrages oder ein Recht auf angemessene Minderung der Vergütung. Ein zweifacher Nachbesserungsversuch von Firma KÖPKE ist zulässig.
(7) Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
(8) Wählt der Kunde wegen eines Sachs‐ oder Rechtsmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
(9) Ist der Kunde Unternehmer, stellen öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe des Produkts dar.
(10) Macht der Kunde Gewährleistungsrechte geltend und es erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch Firma KÖPKE, werden dem Kunden die Anfahrtskosten, die Arbeitszeit sowie Materialkosten für die Mängelbeseitigung in Rechnung gestellt.
(11) Bei gebrauchten Vertragsgegenständen ist gegenüber Unternehmern die Gewährleistung für Sachmängel ausgeschlossen.
(12) Der Gewährleistungsanspruch entfällt hinsichtlich solcher Teile des Vertragsgegenstandes, die vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, es sei denn, der Kunde weist Firma KÖPKE nach, dass solche Änderungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Der Gewährleistungsanspruch entfällt ferner für Mängel, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Fehler der Hardware, der Betriebssysteme, Nichtbeachtung der Datensicherungsvorschriften oder sonstige, außerhalb des Verantwortungsbereichs von Firma KÖPKE liegende Vorgänge zurückzuführen sind oder wenn der Kunde Firma KÖPKE die Möglichkeit verweigert, die Ursache des gemeldeten Mangels zu untersuchen.
(13) Bei gebrauchten Vertragsgegenständen trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit des Vertragsgegenstandes.
(14) Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt oder eine unvollständige Rückgabe des Produktes erfolgte, werden die hierdurch vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Kosten mit einer Kostenpauschale von EUR 200,00 berechnet, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein geringerer oder kein Aufwand entstanden ist.
(15) Ist der Kunde Unternehmer, muss er die erhaltene Ware unverzüglich auf Menge und Qualität hin zu überprüfen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang des Produktes schriftlich gegenüber Firma KÖPKE geltend gemacht werden, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(16) Firma KÖPKE haftet nicht für Störungen, die durch den Netzanbieter entstehen und nicht ursächlich von Firma KÖPKE stammen.
(17) Die Verhinderung von Firma KÖPKE durch Krankheit oder höhere Gewalt verursacht keine Schadensersatzansprüche auf Seiten des Kunden.
§12 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien haben über alle ihnen bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren und sämtliche im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages stehenden Informationen auch über dessen Ablauf hinaus streng vertraulich zu behandeln.
§13 Subunternehmer
(1) Firma KÖPKE ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte (Subunternehmer) zu beauftragen. Firma KÖPKE haftet nicht für Handlungen der Subunternehmer.
(2) Firma KÖPKE weist darauf hin, dass die jeweiligen Subunternehmer (Webhoster, Domainanbieter, Mailhoster, Online-Galerie etc.) eigene AGBs, Datenschutzhinweise, Widerrufsbelehrungen etc. haben.
§14 Eigenwerbung
(1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Firma KÖPKE Leistungen und Lieferungen und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstandenen Arbeiten, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien öffentlich als Referenz zu verwenden, in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen. Im Falle einer Veröffentlichung stellt der Kunde keine weiteren Ansprüche, auch nicht gegen Dritte.
§15 Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung von Firma KÖPKE.
(2) Für Unternehmer besteht kein Widerrufsrecht.
§16 Streitbeteiligung
(1) Die Kundenzufriedenheit ist das höchste Bestreben von Firma KÖPKE. Im Falle einer Beschwerde kann der Kunde Firma KÖPKE unter info@koepke-ek.de erreichen.
(2) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Firma KÖPKE nicht verpflichtet und nicht bereit.
§17 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Firma KÖPKE.
§18 Datenschutz
(1) Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die bei ihm vorhandenen Datenverarbeitungsanlagen und Datenbestände den Anforderungen der geltenden Datenschutzgesetze und Vorschriften entsprechen. Dies gilt insbesondere, soweit die Erhebung, Verarbeitung, Veränderung, Übermittlung und Löschung von Daten bzw. Datenbeständen betroffen sind.
(2) Firma KÖPKE unterrichtet hiermit, gem. §33 Abs.1 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz), den Kunden davon, dass seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form gespeichert und für den Vertragszweck maschinell verarbeitet werden. Soweit notwendig, erfolgt eine Weitergabe der Daten an die in die Geschäftsabwicklung eingebunden Firmen. Darüber hinaus findet eine Weitergabe an Dritte nicht statt. Im Übrigen gilt der Datenschutzhinweis von Firma KÖPKE.
(3) Auf den Auftragsverarbeitungsvertrag wird Bezug genommen.
§19 Produktänderungen
(1) Firma KÖPKE behält sich Produktänderungen vor, die die generelle Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen.
§20 Sonstige Bestimmungen
(1) Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Textform. Dies gilt nicht für individuelle Vertragsabreden i.S.v. §305b BGB mit einem vertretungsbefugten Vertreter von Firma KÖPKE. Im Übrigen kann das Formerfordernis nicht durch mündliche Vereinbarung, konkludentes Verhalten oder stillschweigend außer Kraft gesetzt werden.
(2) Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: 18.11.2024